Die Verharmlosung des nationalsozialistischen Massenmords an den europäischen Juden durch den ehemaligen Bischof der Piusbruderschaft Richard Williamson beschäftigt weiterhin die deutsche Justiz. Nach Aufhebung früherer Urteile durch das OLG Nürnberg wurde erneut vor der Amtsgericht Regensburg verhandelt. Auch nach dem neuen Urteil bleibt es bei einer – nun allerdings geringeren – Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 20 Euro. Die Einlegung von Rechtmitteln und somit weitere Verhandlungen gelten als sicher.