Schlagwort: Gerichtsverhandlung

§ 130 StGB Volksverhetzung
§ 130 StGB Volksverhetzung

Die Verharmlosung des nationalsozialistischen Massenmords an den europäischen Juden durch den ehemaligen Bischof der Piusbruderschaft Richard Williamson beschäftigt weiterhin die deutsche Justiz. Nach Aufhebung früherer Urteile durch das OLG Nürnberg wurde erneut vor der Amtsgericht Regensburg verhandelt. Auch nach dem neuen Urteil bleibt es bei einer – nun allerdings geringeren – Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 20 Euro. Die Einlegung von Rechtmitteln und somit weitere Verhandlungen gelten als sicher.

Bei dem Prozess gegen zwei Neonazis in München wurden Journalisten von Anhängern der Angeklagten mehrfach attackiert. Als Konsequenz denkt der Amtsgerichtspräsident jetzt darüber nach, Film- und Fotoaufnahmen künftig zu untersagen. Alleine die Idee ist ein Armutszeugnis für den demokratischen Rechtsstaat sowie das Amtsgericht München.
Ein Kommentar.

Norman Bordin, Foto: Endstation Rechts.Bayern
Norman Bordin, Foto: Endstation Rechts.Bayern

Mit Freisprüchen endete am Dienstag, den 2. Januar 2013 vor dem Amtsgericht München der Prozess gegen Norman Bordin und einen weiteren Mitangeklagten. Beiden wurde die Billigung von Straftaten nach § 140 II StGB vorgeworfen. Auf einer von ihm verantworteten Demonstration im Januar 2012 hatte der Mitangeklagte die im Video des NSU verwendete Melodie der Comicfigur Paulchen Panther abgespielt. Eine abschließende rechtliche Bewertung ist mit dem Freispruch aber nicht verbunden, vielmehr kommt es auf die Begleitumstände an, die in diesem Fall für die Rechtsextremisten sprachen.

Freies Netz Süd demonstriert wieder mit Schlagstöcken
Freies Netz Süd demonstriert mit Schlagstöcken

Anlässlich des morgigen Prozesstermins am Amtsgericht München gegen TeilnehmerInnen an der Blockade des Nazi-Aufmarschs im Januar diesen Jahres erklärt der SPD-Landtagsabgeordnete Florian Ritter:
Partei- und organisationsübergreifend wird gefordert, dass sich Menschen in Deutschland gegen Rechtsradikalismus engagieren und bei Nazi-Aufmärschen „Gesicht zeigen“, um der menschenverachtenden Ideologie etwas entgegenzusetzen. In Dresden geht ein breites Bündnis auf die Straße und verhindert somit einen Nazi-Aufmarsch.

Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat erneut einen Strafbefehl gegen Richard Williamson, Bischof der erzkonservativen Piusbruderschaft, beantragt. Anlass bleiben die Aussagen des Bischofs gegenüber einem schwedischen Fernsehteam im November 2008 im Priesterseminar Zaitskofen, Landkreis Regensburg. Die Erneuerung des Strafbefehls war notwendig geworden, weil das OLG Nürnberg den ersten Strafbefehl wegen formaler Fehler aufgehoben hatte.