Fürth: „Extremismusklausel“ des Familienministeriums behindert Engagement gegen Rechts

Das seit vielen Jahren tätige Fürther Bündnis gegen Rechtsextremismus und Rassismus hat im Rahmen des Programms „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“ Projektvorschläge eingebracht. Der Begleitausschuss hat eines der Projekte, „Spurensuche in Fürth – Begegnung in Auschwitz“, als förderungswürdig ausgewählt. Es wird trotzdem nicht durchgeführt werden können.

Grund dafür ist die so genannte „Demokratieerklärung“, die als Voraussetzung für die nötigen finanziellen Mittel unterschrieben werden muss. Diese von Familienministerin Schröder initiierte Erklärung verlangt von den Gruppen, die Fördergelder erhalten wollen, sich schriftlich zum Grundgesetz zu bekennen. Und sie geht noch einen Schritt weiter: alle Vereine und Organisationen, die Fördergelder aus staatlichen „Anti Extremismus Programmen“ bekommen, müssen sich dazu verpflichten, auch ihre Partner und Referenten auf „Verfassungstreue“ zu überprüfen.

Das Fürther Bündnis gegen Rechtsextremismus und Rassismus hat deshalb auf seiner Sitzung am 6. April einstimmig beschlossen, diese Erklärung nicht zu unterschreiben und verzichtet damit auf die Fördergelder.

Gegen diese Klausel gab es bereits zahlreiche Proteste. Mehr als 1500 Organisationen und Einzelpersonen forderten die Bundesregierung auf, diese diskriminierende Klausel abzuschaffen. Darunter Organisationen wie „Gesicht zeigen“, „Aktion Sühnezeichen“ und die „Bundesarbeitsgemeinschaft Kirchen und Rechtsextremismus“. Für die Streichung der „Extremismusklausel“ hatten sich auch bereits SPD, Grüne und LINKE im Bundestag eingesetzt, sowie der Zentralrat der Juden und der Zentralrat der Muslime. Verschiedene Verfassungsrechtler sehen den Text der Erklärung als nicht vereinbar mit dem Grundgesetz an.

Trotz der Proteste und der verfassungsrechtlichen Bedenken hat Familienministerin Schröder den „Schnüffelparagraphen“ bis jetzt nicht zurückgenommen.

Viele gegen Rechtsextremismus und Rassismus engagierte Gruppen sind inzwischen mit den Auswirkungen dieser Politik konfrontiert. Bereits im November 2010 platzte beispielsweise die Verleihung des Förderpreises für Demokratie an das Alternative Kultur- und Bildungszentrum Sächsische Schweiz (AKuBiZ) aus Pirna. Von der Staatsregierung wurde allen nominierten Preisträgern diese Extremismus-Ausschlussklausel zur Unterschrift vorgelegt. Dazu sollten die Preisträger persönliche Kontakte, Presseartikel und Verfassungsschutzberichte auswerten. Die zunächst erfolgte Unterzeichnung der „Verpflichtung“ zog der Verein nach einiger Überlegung zurück und verzichtete damit auf 10 000 Euro. Sachsen geht inzwischen sogar so weit, dass Vereine, die sich gegen Rechtsextremismus engagieren und staatliche Fördermittel erhalten, sogar ihre Pressemitteilungen vor der Veröffentlichung vorlegen sollen.

Das Fürther Bündnis stellt in einer Erklärung fest: „Die Intention des „Schnüffelparagraphen“ liegt auf der Hand: Antirassistische und antifaschistische Initiativen werden dem Generalverdacht des Extremismus ausgesetzt. Die Arbeit von Gruppen, die seit Jahren mit viel Einsatz und Energie gegen Rassismus und Neofaschismus eintreten wird diskreditiert. Es wird ein Klima des gegenseitigen Misstrauens erzeugt. Diese Versuche lehnen wir ab und weisen wir zurück. Wir brauchen solche „Schnüffelparagraphen“ nicht!

Seit Jahren arbeiten im Fürther Bündnis verschiedenste Organisationen erfolgreich im guten Miteinander gegen Rechtsextremismus und gegen Rassismus. Dies soll so bleiben und nicht in ein Gegeneinander umschlagen. (…) Die so genannte „Extremismusklausel“ muss vom Tisch! Sie widerspricht allen Grundsätzen der antirassistischen und antifaschistischen Arbeit. Nutznießer davon wären allein die Neonazis. Das darf und kann nicht sein!»