NSU-Prozess verschoben!
Am 17. April sollte der NSU-Prozess in München starten. Dieser Beginn wurde nun vom Oberlandesgericht München auf den 6. Mai verschoben.
Zur Begründung führte das Gericht in seiner Pressemitteilung an, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 12. Mai die «Durchführung eines neuen Akkreditierungsverfahrens notwendig» mache und «dies bis zum geplanten Hauptverhandlungsbeginn am 17.04.2013 zeitlich und organisatorisch nicht mehr möglich» sei.
Wie das erneute Akkreditierungsverfahren gestaltet werden soll, ist noch nicht bekannt.
Zum verschobenen Prozessauftakt des NSU-Verfahrens gaben die Nebenklagevertreter von Kerim und Semiya Simsek, die Rechtsanwälte Stephan Lucas und Jens Rabe, folgende Erklärung ab:
Es ist mehr als ärgerlich, dass der Prozessauftakt verschoben wird. Die Verschiebung des Prozessbeginns ist Ergebnis der seit Wochen starren Haltung des Gerichts, das sich jeder Kritik sperrte und konstruktiven Lösungsvorschlägen verweigerte. Es bleibt zu hoffen, dass es dem Gericht fortan gelingt, das Verfahren so zu moderieren und zu organisieren, dass es den berechtigten Interessen aller Beteiligten gerecht wird. Das war bislang nicht einmal im Ansatz der Fall.
Auch das Bündnis gegen Naziterror und Rassismus kritisiert die Verschiebung in einer Presseerklärung:
«Die Entscheidung des OLG zeugt von einer ungeheueren Unsensibilität des Gerichts den Angehörigen der Opfer gegenüber. Die Angehörigen haben ihre Leben rund um den nun verschobenen Termin organisiert und sich emotional auf den Auftakt vorbereitet. Die plötzliche Verschiebung stellt eine starke Belastung dar, die das Gericht auf jeden Fall hätte vermeiden müssen», so Bernd Kaminski, Pressesprecher des Bündnisses gegen Naziterror und Rassismus. «Es ist offensichtlich, dass das Gericht nicht versteht, welch immense Bedeutung diesem Prozess zukommt. Nach der jahrelangen Drangsalierung der Angehörigen durch die polizeilichen Ermittlungen setzt die Prozessverschiebung nun dieser eklatanten Missachtung unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger die Krone auf», so Kaminski weiter.
Das Bundesverfassungsgericht hatte am Freitag zwei klare Wege aufgezeigt, wie eine Akkreditierung türkischer Medien ohne eine Verschiebung des Prozessauftakts zu bewerkstelligen gewesen wäre. «Die Verschiebung des Prozessbeginns ist objektiv nicht notwendig, wir haben keinerlei Verständnis dafür», so Bernd Kaminksi.