Bewährungs- und Geldstrafen für bayerische Neonazis

In den letzten Wochen fanden sich drei Akteure der extremen Rechten vor bayerischen Gerichten wieder. Ihnen wurden Verstöße gegen das Kunsturhebergesetz, das Sprengstoffgesetz und Beamtenbeleidigung vorgeworfen. Die Verurteilten sind alle keine Unbekannten. Es traf einen NPD-Bezirksvorsitzenden und den Verantwortlichen für die Seite des Freien Netz Süd.
Beamtenbeleidigung durch Ex-Polizisten
Ziemlich derbe soll sich Ralf Mynter, Vorsitzender des NPD-Bezirks Unterfranken und Bundestagskandidat der NPD im Wahlkreis Würzburg, im Ton vergriffen haben. Der Ex-Polizist hatte im Dezember 2012 in Hellmitzheim (Landkreis Kitzingen) einen Kameradschafts- und Liederabend veranstaltet und war laut Main-Post über die Kontrolle der Polizei am Rande der Veranstaltung nicht gerade erfreut. Zudem wurde ein ziviles Streifenfahrzeug in der Nacht mit Eiern beworfen.
Vor Gericht hatte Mynter die Beleidigungen zunächst bestritten und erst nach Zeugenaussagen eingeräumt. Das Gericht in Kitzingen verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 135 Tagessätzen zu je 35,- Euro. Wie die Main-Post berichtet war das die zweite Verurteilung innerhalb kurzer Zeit. Wegen fahrlässiger Körperverletzung und Beleidigung hatte er sich wenige Wochen zuvor eine Geldstrafe in Höhe von 2250 Euro eingehandelt.
Laut dem Antifaschistischen Rechercheteam Nordbayern (art-nb) endete Mynters Laufbahn bei der bayerischen Polizei, als er im Dezember 2005 mit Shirt mit der Aufschrift „Nationaler Widerstand Kist/Altertheim“ bei der Weihnachtsfeier des Würzburger Kreistages erschein, in dem er noch für die Partei Die Republikaner saß. Es folgten ein beamtenrechtliches Verfahren, der Wechsel zur NPD und die Kündigung bei der Polizei.
Auf Facebook-Profilen, die laut art-nb Mynter zugerechnet werden, finden sich immer wieder Attacken auf die Polizei und eine Nähe zum historischen Nationalsozialismus. Im Gegensatz zu anderen NPD-Funktionären scheint er keinerlei Berührungsängste mit der radikalen Kameradschaftsszene zu haben und nahm unter anderem im November 2013 am Aufmarsch des Freien Netz Süd in Wunsiedel teil.
Bewährungs- und Geldstrafe für den „Endloeser“
Vor dem Amtsgericht Traunstein musste sich laut dem Portal „Bayern gegen Rechtsextremismus“ Benjamin H. verantworten. H ist seit Längerem fester Bestandteil der neonazistischen Szene in Südostbayern und trägt bei Kundgebungen häufig Kleidungsstücke mit der Aufschrift „KS BGL“ für „Kameradschaft Berchtesgadener Land“, die dem „Aktionsbündnis Oberbayern“ zugerechnet wird. Sein mutmaßliches Profil im Facebook Netzwerk wurde ursprünglich unter dem Titel „endloeser“ eingerichtet.
H. soll im Juni 2012 über die Auktionsplattform eBay verschiedene Chemikalien bestellt haben. Diese seien zwar frei käuflich, wie das vom Bayerischen Verfassungsschutz betriebene Portal berichtet, erfüllen aber in Kombination einen Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz nach § 40. Vermischt hätten man mit diesen Stoffen Initialsprengstoff herstellen können. Der hinzugezogene Sachverständige sah darin auch die einzige mögliche Verwendung, da die Stoffe etwa im Haushalt nicht zu gebrauchen seien. Diesen Vorwurf konnte der Angeklagte nicht entkräften.
Paragraf 40 SprengG sieht als Strafmaß eine Haft von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor. Das Amtsgericht Traunstein wertete das Vergehen offenbar als schwerwiegenderen Verstoß und hielt eine reine Geldstrafe für nicht mehr straf- und schuldangemessen. Es verurteilte H. am 6. März zu einer Freiheitsstrafe von 16 Monaten sowie einer Geldstrafe von 2000 Euro. Die Freiheitsstrafe wird für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Konkrete Verwendungspläne wollte man aber nicht entdeckt haben, schrieb das Verfassungsschutzportal abschließend. Bei der Hausdurchsuchung am 21. Dezember 2012 wurden laut dem Online-Portal „Heimatzeitung.de“ auch Waffen gefunden. Das Urteil wurde laut dem Bericht vom Angeklagten und dessen Verteidiger, Szene-Anwalt Frank Miksch, angenommen.
H. hat zuletzt den Kommunalwahlkampf der Münchner Bürgerinitiative Ausländerstopp (BIA) um Karl Richter unterstützt. Bei der Kundgebungstour am 28. Dezember 2013 trug er zeitweise das Transparent der NPD-Tarnorganisation. Am 30. November war der Neonazi in der schwarz gekleideten Gruppe unterwegs, die nicht an den einzelnen Stationen teilnahm, sondern immer am Rande auftauchte und versuchte, sich unter die Gegendemonstranten zu mischen.
H. ist damit auch nicht der erste „sprengstoffaffine Kamerad“ im Umfeld Karl Richters. Unterstützt wurde er auch immer wieder von Karl-Heinz Statzberger, Mitglied in der terroristischen «Schutzgruppe» um Martin Wiese und dessen Anschlagsplänen. Sogar auf der Kommunalwahlliste kandidierte Daniel Thönnessen, Mitbewohner der BIA-Kandidatin Vanessa Becker in der Neonazi-WG in Obermenzing. Bei dem Neonazi, der vor dem Umzug nach München im Aachener Raum aktiv war, waren im Mai 2010 bei einer Polizeikontrolle Sprengsätze gefunden worden. Da er vor Gericht den „Aussteiger“ gegeben haben soll, war er vor dem Aachener Landgericht wegen „Vorbereitung von Explosivverbrechen“ und antisemitischen Drohungen nur zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.
In der Endphase des Münchner Kommunalwahlkampfes soll es laut dem Fachportal „blick nach rechts“ aber zu Verstimmungen zwischen Karl Richter und Teilen der Kameradschaftsszene gekommen sein.
Geldstrafe für Retourkutsche
Schon im Februar stand Roy Asmuß aus Teising im Landkreis Altötting vor Gericht. Er ist verantwortlich für die Seiten des neonazistischen Kameradschaftsnetzwerks Freies Netz Süd (FNS) und des „Aktionsbündnis Oberbayern“. Laut Anklage soll er zusammen mit einem Kameraden gegen das Kunsturhebergesetz verstoßen haben. Die rechte Szene in Ostbayern hatte am Volkstrauertag 2012 vor dem Kriegerdenkmal im niederbayerischen Eggenfelden einen Kranz niedergelegt. Vermutlich sollte es ein Propaganda-Coup werden und den Teilnehmern der offiziellen Gedenkveranstaltung der Stadt später am Tag auffallen. Das Gebinde der Neonazis wurde aber ziemlich schnell wieder entfernt.
Ein Rechtsextremist fotografierte den Hauptkommissar und dessen Kollegen, die die Entfernung veranlasst hatten. Bereits am nächsten Tag fanden sich die Fotos in einem entsprechenden Artikel auf der Seite des Kameradschaftsnetzwerks, als Retourkutsche, wie die Passauer Neue Presse schreibt.
Zunächst waren die Beamten überhaupt nicht, später nur unzureichend anonymisiert abgebildet worden. Der Fotograf entging einer Verurteilung, weil er laut Aussage die Fotos im Vertrauen darauf an Asmuß weitergegeben haben will, dass dieser sie nur gemäß den gesetzlichen Bestimmungen verwenden würde. Er hatte sich zudem am Schmerzensgeld beteiligt, das die Beamten zivilrechtlich eingeklagt hatten.
Asmuß dagegen wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 40 Tagessätzen zu jeweils 30 Euro verurteilt.