Urteil des VerwaltungsgerichtshofsInnenministerium durfte vor islamfeindlicher Kleinstpartei warnen

Stürzenberger und seine Partei Die Freiheit bei einer Kundgebung in Pfaffenhofen (Archiv)

Ende letzter Woche entschied der Verwaltungsgerichtshof eine Klage der Partei Die Freiheit zugunsten des Freistaats. Der bayerische Landesverband hatte zuvor gegen seine Erwähnung im Verfassungsschutzbericht 2013 geklagt. Das Gericht hob so auch eine frühere Entscheidung auf, die zur zeitweiligen Schwärzung des Berichts geführt hatte.

Beide Streitparteien, der Freistaat Bayern und die Partei, hatten sich am 12. Oktober zur mündlichen Verhandlung getroffen. Das Innenministerium hatte Rechtsmittel gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts München eingelegt. Das Gericht hatte entschieden, dass die Partei beobachtet werden darf, eine Nennung im Bericht 2013 aber als zu weit gehend bezeichnet. Die Folge war, dass die Passagen geschwärzt werden mussten. Die Partei klagte auch gegen die veröffentlichte Pressemitteilung und forderte Staatsminister Hermann dazu auf, entsprechende Reden zu unterlassen. Im Bericht 2014 war die Partei wieder aufgeführt. Laut Verfassungsschutzpräsident Burkhard Körner wurden die Kritikpunkte des Gerichts bei der Neufassung berücksichtigt, obwohl der Rechtsstreit zum Zeitpunkt noch offen war.

Folge des Urteils aus der ersten Instanz: ein geschwärzter VS-Bericht 2013

Um Michael Stürzenberger, Landesvorsitzender der Partei Die Freiheit und zentraler Akteur, ging es in der mündlichen Verhandlung nur peripher. Er war als Person nie von der Schwärzung betroffen. Es ging allein um die Frage, wie der Landesverband zu bewerten sei.

Eine entsprechende Taktik wurde auch vom Rechtsbeistand der Partei, Sascha Giller, gewählt. Mehrfach wies er darauf hin, dass diverse Aussagen Stürzenbergers in dessen Funktion als Journalist getätigt worden seien, als provozierende Thesen zum Auftakt einer Diskussion oder als Privatperson. Die radikalen Aussagen, etwa aus Stürzenbergers berüchtigtem Thesenpapier, seien in der Partei auch kritisiert, nie Mehrheitsmeinung gewesen und nach seiner Sicht nie Teil des Parteiprogramms geworden.

Gericht als politische Bühne

Stürzenberger, regelmäßiger Autor für den islamfeindlichen Blog Politically Incorrect (PI-News), konterkarierte die Verteidigungsbemühungen und verwechselte den kleinen Saal im Verwaltungsgerichtshof mit einer politischen Bühne. Begleitet wurde er wieder von einer kleinen Entourage, die es sich in der vorletzten Reihen gemütlich gemacht hatte.

Er versuchte es gegenüber dem vorsitzenden Richter immer wieder mit „Islamaufklärung“ wie er verharmlosend seine Hetzreden nennt. An die angeblich grundgesetzfeindlichen Passagen im Koran „müssen wir ran“, forderte er die Juristen mehrfach auf. Seine Anhänger kommentierten die bekannten Ausführungen öfter mit einem „Jawohl!“. Der Senat ließ diese unüblichen Kommentierungen durch Zuhörer ebenso durchgehen wie die Verteilung eines Hefters durch Stürzenberger, das die angebliche Richtigkeit seiner Einschätzung untermauern sollte. Anwalt Giller versuchte hier immer wieder, dem agitierenden Parteivorsitzenden beizuspringen. Es gehe angeblich nur um legitime Kritik an der Ideologie, nicht der Religion und schon gar nicht um die Ausgrenzung des einzelnen gläubigen Muslims. Wer Stürzenbergers Ausführungen dagegen regelmäßig verfolgt, dürfte zu einer anderen Einschätzung kommen.

Die Entscheidungen waren nach der mündlichen Verhandlung so erwartet worden, nachdem der Senat die Anforderungen der Vorinstanz an eine Nennung im Bericht als zu weit gehend bezeichnet hatte. Eine Revision wurde von den Richtern nicht zugelassen, dagegen kann aber die Partei noch Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einlegen. Die Entscheidungsgründe wird der Verwaltungsgerichtshof in der schriftlichen Urteilsbegründung noch niederlegen. Die zugehörigen
Aktenzeichen lauten Az. 10 B 15.1320 und 10 B 15.1609.