Gerichtsentscheidung – Verbot des Freien Netz Süd gerichtlich bestätigt

Das letzte Woche vor Gericht verhandelte Verbot des neonazistischen Netzwerkes Freies Netz Süd bleibt gültig. Das Gericht wies die Klage von 41 Personen ab.
Wie der Verwaltungsgerichtshof heute in einer Pressemitteilung bekanntgab, bleibt es beim Verbot des Freien Netz Süd. Das Urteil wurde am 20. Oktober getroffen. 41 Personen, darunter viele bekannte Neonazis, hatten gegen das im Juli 2014 verhängte Verbot geklagt.
Aufgrund eines Versäumnisses auf Seiten der Kläger hatte das Gericht nur zu prüfen, ob es sich beim Netzwerk um eine Organisation mit vereinsähnlichen Strukturen gehandelt hatte oder nicht. Weitere Punkte, wie etwa die von den Behörden ins Feld geführte Fortsetzung einer verbotenen Organisation, der 2003 verbotenen Fränkischen Aktionsfront (F.A.F.), oder Verstöße gegen die verfassungsmäßige Ordnung mussten die Richter nicht bewerten.
Diese hätten nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nur die Vereinsorgane beantragen können.
Weitere Rechtsmittel gegen das Urteil sind vorerst nicht zugelassen. Die Kläger können aber Einspruch gegen diese Entscheidung einlegen, wenn in Kürze die Urteilsbegründung vorliegt, teilte das Gericht mit. Eine Revision ist nur in bedeutenden Ausnahmefällen zulässig.
Verbot ohne größere Auswirkungen auf Aktivitäten
Die gerichtliche Bestätigung des Verbots dürfte vorerst kaum Auswirkungen auf die Aktivitäten der bayerischen Neonazi-Szene haben. Die Aktivisten hatten nach der Razzia im Sommer 2013 vorgesorgt und sich mit der Partei Der Dritte Weg ein Auffangbecken geschaffen. Diese hatten sich sogar mit dem Argument gegen das Verbot des FNS gewandt, es sei unverhältnismäßig, weil die maßgeblichen Aktivisten zu dem Zeitpunkt des staatlichen Einschreitens bereits dort eine neue politische Heimat gefunden hätten und das Netzwerk eigentlich nur noch aus der Webseite bestand, die seit Ende April 2014 nicht mehr aktualisiert wurde.
Fünf der nunmehr sechs bayerischen Stützpunkte der Partei wurden vor dem Verbot aus der Taufe gehoben. An deren Spitze stehen bereits aus FNS-Zeiten bekannte Kader. Beim Wunsiedel-Aufmarsch im November 2013 wurden erstmalig Banner der Partei in Bayern sichtbar. Getragen wurden sie damals von aus FNS-Kreisen bekannten Aktivisten, darunter Roy Asmuß, dem zu diesem Zeitpunkt Verantwortlichen der Internetseite des Netzwerkes.

Verhandelt werden kann nun auch die Auflösung des Final Resistance-Versandes und die Beschlagnahme der Immobilie in Oberprex, die dem Vereinsvermögen zugerechnet wurde. Für die Klagen ist das Verwaltungsgericht Bayreuth zuständig. Der Versand wurde von Matthias Fischer und Tony Gentsch, bekannten Neonazis aus der Spitze des Freien Netz Süd, geführt und hatte seinen Sitz in dem ehemaligen Gasthof. Dort fanden zudem regelmäßig Treffen statt. Die Aktivisten nannten den Treffpunkt selbst „Nationales Zentrum Hochfranken“.
Abzuwarten bleibt, ob es von Seiten der Behörden noch zu Anklagen gegen einzelne Führungspersonen kommt. Immerhin handelt es sich beim Fortführen einer verbotenen Organisation um eine Straftat.
Florian Ritter, der Sprecher der BayernSPD-Landtagsfraktion im Kampf gegen Rechtsextremismus, begrüßte das Urteil in einer Pressemitteilung. «Die engagierte Zivilgesellschaft
und die SPD hatten über Jahre dafür gekämpft, das „Freie Netz Süd“ zu verbieten. Rechtsextreme und kriminelle Organisationen haben in Bayern keinen Platz!», so der Abgeordnete. Er forderte die Staatsregierung auf, nun die Strukturen der Nazi-Organisation ‹Der Dritte Weg› genauer in den Blick zu nehmen.