Pegida München – Pegida-Schützenverein wollte vor allem an halbautomatischen Waffen kommen

Heinz Meyer von Pegida München und gleichzeitig Vorsitzender des Vereins Die Bayerische Schießsportgruppe München e.V. ist auch in der zweiten Instanz mit einer Beschwerde gegen die Razzia vom Frühjahr gescheitert. Das Urteil zeigt auf, warum die Behörden hinter dem Schützenverein nur eine Tarnung für den bewaffneten Kampf vermuten. Die Organisation ist schon seit 2012 im Visier der Behörden.
Auch der Verwaltungsgerichtshof sah in der Gesamtschau hinreichend gewichtige Anhaltpunkte dafür, dass sich der von Heinz Meyer geleitete Schützenverein mit der Abkürzung BDSSG e.V. gegen die verfassungsmäßige Ordnung richten könnte, die ein Vereinsverbot rechtfertigen könnten und wies mit einer Entscheidung, die auf den 10.Oktober datiert ist (Az. 4 C 17.878), eine erneute Beschwerde ab.
Im April hatte es eine bayernweite Razzia gegeben, an der 120 Polizisten beteiligt waren. Damals machte das Wort vom „bewaffneten Arm von Pegida München“ die Runde. Anders als die Verbotsbehörde, macht sich der Verwaltungsgerichtshof diese Bezeichnung nicht zu eigen und geht definitiv davon aus, dass der Verein nur zur Durchsetzung der verfassungsfeindlichen Ziele von Pegida München e.V gegründet – oder besser: aufrechterhalten – worden sei, lässt es sich aber nicht nehmen, auf die Besonderheiten durch diese enge personelle Klammer hinzuweisen, wie es im besten Juristendeutsch in der Entscheidung heißt.
Das bedeutet, dass sich Meyer Aussagen, die er bei Pegida getätigt hat, auch auf die Bewertung des Schützenvereins auswirken können, wenn sie thematisch verwandt sind. Meyer hatte staatlichen Organen generell die Legitimität abgesprochen und ihnen nicht nur ein punktuelles Versagen bei der inneren Sicherheit unterstellt. Seine Haltung zur Bildung bewaffneter Bürgerwehren sein unzweideutig, so das Gericht. Meyer hatte in seiner Erwiderung davon gesprochen, es gehe nur um Nothilfe und die Wiederherstellung der staatlichen Gewalt in angeblichen No-go-Areas.

Militärisch einsetzbare Waffen
Dass der BDSSG e.V. kein harmloser Schützenverein ist, machen die Richter eigentlich unzweideutig klar. Die vom Verein erworbenen Waffen eigenen sich zwar schießsportliche Verwendung, sind aber auch für militärische Zwecke und zur Selbstverteidigung einsetzbar. So sind auf den Verein zwei Scharfschützengewehre verzeichnet und zwei großkalibrige halbautomatische Pistolen. Was komplett fehle, so die Richter, sind die üblichen Sportwaffen, die in jedem anderen Schützenverein zu finden seien. Ein Teil der früheren Mitglieder wollte solche Waffen anschaffen, doch dem Wunsch wurde nicht entsprochen.
Als Meyer auch noch den Wunsch geäußert haben soll, möglichst viele halbautomatische Waffen anzuschaffen, zogen vier Mitglieder die Reißleine und traten aus. Meyer tat die Unstimmigkeiten im Verein bei seinen bereits 2013 erfolgten Vernehmungen als Streit um den Aufbewahrungsort der Waffen ab und erstattet Anzeige. Jemand hatte schon 2012 den Vorwurf erhoben, die Ziele des Vereins lägen nicht im schießsportlichen Bereich. Der Verwaltungsgerichtshof glaubt Meyers Version nicht, sondern hegt den Verdacht, dass es dem heutigen Pegida-Kopf um den Zugriff auf Waffen zur Verfolgung seiner schon damals geäußerten politischen Vorstellungen gegangen sein könnte.
Wie die Süddeutsche Zeitung im September berichtet hatte, können einzelne Mitglieder vorerst weiter mit den Waffen schießen. Erst durch ein unanfechtbar gewordenes Verbot würden sie die Erlaubnisse zum Waffenbesitz verlieren. Neben Meyer seien noch fünf weitere Pegida-Aktivisten (zeitweise) Mitglied, so die Zeitung. Auf die Gruppe seien alleine 30 Waffen zugelassen.
Ein anderes ehemalige Mitglied des DBSSG e.V. hatte vor Gericht Erfolg. Der Mann aus Oberfranken war erst nach der Gründung beigetreten, als es ihn beruflich von Oberfranken nach München verschlug. Zwischen dem 1.Januar 2016 und dem 31.Januar 2017 nahm er lediglich an vier Schießveranstaltungen des Vereins teil. Das rechtfertigte aus Sicht des Gerichts nicht die Annahme, dass der Mann zum inneren Zirkel gehörte und bei ihm Material zu finden sei, dass für eine etwaiges Verbot hätte Aufschluss geben können.