Attentat vor Münchner Olympiaeinkaufszentrum: Lange Freiheitsstrafe für rassistischen Waffenhändler

Blumen und Kerzen am OEZ kurz nach der Tat

Sieben Jahre muss Philipp Körber aus Hessen ins Gefängnis. Er hatte dem Fan der Massenmörders Anders Breivik-Fan, David Sonboly aus München, die Waffe und Munition verkauft, der mit der dieser am fünften Jahrestag des Anschlags von Oslo und Utoya neun überwiegend junge Menschen ermordete, die nicht in sein rassistisches Weltbild passten. Zum ersten Mal wurde laut Staatsanwaltschaft damit ein Waffenhändler für eine Tat belangt, an der dieser nicht direkt beteiligt war.

Fast drei Stunden dauerte am Freitag die Urteilsbegründung des vorsitzenden Richters der 12. Strafkammer des Landgerichtsgericht München, Frank Zimmer. Ausführlich ging er bei jedem angeklagten Vorwurf auf die Tat an sich und die Beweisführung ein.

Körber wurden mehrere Verstöße gegen die Waffengesetze vorgeworfen, am schwersten wogen seine beiden letzten Verkäufe. Er hatte bei zwei „Reallife“-Treffen in Marburg David Sonboly eine Glock 17 überlassen und beide Male größere Mengen an passender Munition. Aus Gier oder eventuell auch im Bemühen um eine größere Summe für ein längeres Abtauchen hatte er nach dem Attentat am Münchner Olympiaeinkaufzentrum (OEZ) und trotz Kenntnis der Tat seines Kunden, einem weiteren Waffendeal zugestimmt, den der Zoll verdeckt eingefädelt hatte und der ihm 8.000 Euro bringen sollte.

„Brüder im Geiste“, aber auch der Tat?

Richter Zimmer ließ in seinem Urteil auch keinen Zweifel daran, dass sowohl Sonboly als auch Körber eine rassistische Weltsicht teilten. Von beiden sind Verwendung von rechtsradikalen und neonazistischen Parolen und Zeichen dokumentiert. Aber machte diese „Brüderschaft im Geiste“, wie die Nebenklage vermutete, zum Gehilfen von Sonboly, der von der Tat wusste, sie unterstützte oder zumindest billigte, guthieß oder damit abfand?

Richter Zimmer ließ keinen Zweifel daran, wäre einer dieser Umstände zu beweisen, wäre der Waffenhändler zu deutlich mehr als den sieben Jahren zu verurteilen gewesen. Kleinteilig und sich Zeit nehmend dröselte er die Aspekte auf, die allerdings nach der Beweisaufnahme dagegen sprechen. Körber, der im Darknet „Deutschland mi Deep-Web“ als „Rico“ auftrat, hatte Sonboly alias „Maurächer“ im Mai 2016 als Referenzkäufer angegeben. Damit hätte er in Kenntnis von dessen Plänen eine Spur zu sich selbst gelegt. Auch wenn sie die Ideologie verband, sah Rico in Maurächer wahrscheinlich komplett den verzweifelten eine bestimmte Waffe suchenden Kunden und trieb den Preis von etwas über 1.000 auf 4.000 Euro hoch. Auch als Sonboly – fast pleite – Munition nachkaufte, gab es keinen Nachlass. Zeugen beschrieben Körber als geschockt, als er von der Tat erfuhr, er nannte Sonboly einen Freak und traf erst da Pläne, unterzutauchen. Die Ankündigung, das Mahnmal für die Opfer mit der zynischen Parole „Rico was here“ zu beschmieren, wertete das Gericht strafverschärfend, aber nicht als Zeichen einer vorsätzlichen Billigung.

Große Anteilnahme am Tag der Einweihung des Denkmals für die Opfer des Anschlags

Verantwortung erstmals betont

Dennoch ist Körber nicht „unschuldig“, was das Attentat am OEZ betrifft, sondern fahrlässig für die neun Toten und etlichen Schwerverletzten verantwortlich. Dafür genügt laut der Strafkammer, dass die Tat nicht völlig außerhalb des Möglichen und Vorhersehbaren lag. Körber will Sonboly ermahnt haben, mit der Munition „keinen Scheiß“ zu bauen. Er erschien bei mehreren Übergaben selbst bewaffnet, so dass angenommen werden kann, dass er seinem Kunden nicht vollends traute.

Freunde redeten ohne Erfolg auf Körber ein, den Handel mit Waffen einzustellen, da diese für Straftaten benutzt werden könnten. Eine Pistole sei dazu bestimmt, auf kurze Distanz gegen Menschen oder Sachen eingesetzt zu werden, Amokläufe und andere Taten seien nicht völlig aus der Luft gegriffen. Hier hatten am Vormittag die Verteidiger in ihrem Plädoyers nachgehakt und auf eine große Zahl illegaler Schusswaffen in Deutschland verwiesen, die eben nicht zu Massenmord verwendet werden würden. Sie hatten deshalb für ihren Mandanten ein Haftstrafe von maximal drei Jahren und sechs Monaten gefordert. Das Gericht setzt alleine für den OEZ-Komplex vier Jahre und acht Monate an und damit fast die Höchststrafe für fahrlässige Tötung, die bei fünf Jahren liegt.

In dem McDonalds begann Sonboly die Mordserie. Die Filiale wurde komplett umgebaut

Familienstreit auf Kosten der trauernden Angehörigen ausgetragen

Äußerst verärgert zeigte sich der Richter auch über die als Zeugen auftretenden Mitglieder einer Familie aus Nordrhein-Westfalen. Mit spektakulären Aussagen und Andeutungen hatten sie die Beteiligten in Atem gehalten. Sie deuteten an, dass die Ex-Frau des Sohnes in den Anschlag eingeweiht gewesen sei, sich darüber gefreut habe, dass „Musels“ sterben. Sie hätte sogar Tipps zur besseren Handhabung der Schusswaffe über den Waffenhändler Körber an Sonboly übermittelt.Gesichert ist lediglich, dass das damals Noch-Ehepaar im Darknet Kontakt zu Körber hatte. Dennoch war die Kammer am Ende überzeugt, dass hier von den Eltern und der Schwester des Ehemanns ein „Schmierentheater“ aufgeführt wurde mit größtenteils abgesprochenen Aussagen, und rief die zentralen Widersprüche der Geschichte in Erinnerung.

Angehörige beklagen Verlust ihrer Angehörigen

Am Vormittag setzten zunächst einige Nebenkläger ihre Plädoyers fort. Eine Mutter beklagte rührend den Verlust ihres Sohnes und wie sehr er ihr fehle. Aber auch am Richter gingen die Umstände der Tat am OEZ nicht spurlos vorbei. Bei mehreren Stellen in der Urteilsverkündung stockte dem Juristen die Stimme, beispielsweise, als er die Namen und das jeweilige Alter der Ermordeten in Erinnerung rief und als er den Angehörigen viel Kraft und Mut bei der Bewältigung ihres schmerzlichen Verlustes wünschte. Die Kammer trauere mit ihnen.

Das Mahnmal mit den Bildern der Todesopfer

Zum Plädoyer der Verteidigung, bei dem es natürlich auch um die Umstände ging, die möglicherweise für den Angeklagten sprechen könnten, verließ ein Großteil der Nebenkläger mit ihren Rechtsbeiständen den Saal.

Das Gericht wertete eine Reihe von Umständen für und gegen Körber. Neben den üblichen Kriterien wie Jugend, Bildung und Lebensumstände, wurde ihm sein frühes und umfassendes Geständnis positiv angerechnet, die Dauer und Verlauf der Hauptverhandlung, sowie sein Beitrag zur Kooperation mit dem Zoll, der zu einer Reihe anderer Verurteilungen führte, sowie fehlende Vorstrafen. In seinen letzten Worten entschuldigte er sich bei den Angehörigen, er habe das Verbrechen nicht gewollt.

Gegen ihn sprachen vor allem die professionelle Planung und Ausführung des illegalen Handels. Auch zog er einen Bekannten und seine schwangere Freundin in seine kriminellen Aktivitäten mit hinein. Schwer wog auch, dass er trotz Kenntnis der Tat am OEZ nicht vom Waffenhandel lassen, sondern lediglich eine Ruhephase einlegen wollte und sich auf einen weiteren Deal einließ, der schließlich zur Verhaftung führte.

Der Richter gab der Politik noch den Wunsch mit auf den Weg, das Waffenrecht gezielt an einigen Stellen zu verschärfen. So sei es unverständlich, dass Magazine für verbotene Waffen frei verkäuflich für wenig Geld zu haben seien. Auch sollte mit einem möglichen neuen Straftatbestand dem illegalen Waffenhandel mit Todesfolge ein deutliches Signal an dubiose Händler gesetzt werden. Strenge Regeln mahnte er auch für Theaterwaffen an. Die Glock, die mit der Tat verübt wurde, war zu einer solchen Waffe umgebaut worden, später aber mit wenig Aufwand wieder scharf gemacht worden.