Volksverhetzung – Rechtskräftiges Urteil gegen Pegida-Redner Ernst Cran

Der mittelfränkische Theologe und Trauerredner Ernst Cran ging durch alle Instanzen gegen eine Verurteilung wegen Volksverhetzung und verlor. Jetzt soll ihm das Bundesverfassungsgericht vor einer Geldstrafe bewahren.
Hintergrund ist eine Rede bei Pegida in Dresden im November 2015, als die extrem rechte „Bewegung“ noch mehrere tausend Anhänger mobilisieren konnte. Der Mittelfranke, der in der Folge auch häufig bei der vom Verfassungsschutz beobachteten Pegida-Gruppe Nürnberg um Gernot Tegetmayer auftrat, bezeichnete in der Rede Muslime – er nannte sie „Koraner“ – als „tickende Zeitbomben“ und sprach vom „Bazillus des Terrors“.
Die Strafverfolgungsbehörden werteten die Äußerungen als Volksverhetzung. Das Amtsgericht Fürth und das Landgericht Nürnberg-Fürth sahen das ähnlich. Gegen die Summe im untersten Bereich des Strafrahmens – zunächst 95 – später 90 Tagessätze zu 35 Euro – legte Cran jeweils Rechtsmittel ein. Die Revision hat das Bayerische Oberste Landgericht kürzlich verworfen, womit die Strafe formal rechtskräftig wird.
Verunglimpfung soll von Meinungsfreiheit gedeckt sein
Hoffnungen setzen der 63-Jährige und sein Anwalt auf eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht. Sie rügen einen aus ihrer Sicht Verstoß gegen die Meinungsfreiheit. Solche und ähnliche Thesen hätten auch ganz andere Redner und Buchautoren schon von sich gegeben, so die Kritik von Crans Anwalt gegenüber der Nürnberger Zeitung. Zumindest in die Richtung gehende Aussagen gehören beispielsweise zum Standardrepertoire des Islamhassers Michael Stürzenberger.
Stürzenberger und Cran agierten eine Zeit lang parallel, der PI-Autor ließ den ehemaligen Pfarrer etwa bei seinem versuchten und inzwischen gescheiterten Neustart eines Pegida-Ablegers in München sprechen. Cran fiel dann allerdings bei ihm in Ungnade, als er an einer Demonstration für verurteile Holocaust-Leugner in Nürnberg teilnahm. Eine Aktion, die Stürzenberger wegen seines vorgeblichen Kampfes gegen Antisemitismus und aufgesetzter Israel-freundlichkeit nicht tolerieren wollte. Allerdings lobte er auch später noch Crans angeblich „brillante Reden über den Islam“ und begleitete wohlmeinend die Verhandlung des ehemaligen Pfarrers vor dem Landgericht. Die inkriminierte Dresdner Rede war in den Augen Stürzenbergers „furios“.

Im Umfeld der Shoa-Leugner angekommen
Bei einer Veranstaltung in Nürnberg aus dem Umfeld des „Frauenbündnis Kandel“ um Marco Kurz und eines «Bürgerbündnis Franken drehte die Polizei Cran die Lautsprecheranlage ab, nachdem dieser in einer Rede reichsbürgertypische Formulierungen verwendet hatte. Aktuell bewegt sich der Theologe im Umfeld des extrem rechten Youtubers Nikolai Nerling („Volkslehrer“) und des verurteilten Holocaust-Leugners Gerd Ittner. Ursula Haverbeck oder auch Sylvia Stolz sind für ihn „politische Gefangene“.

Die jetzt rechtskräftige Strafe ist nicht der einzige Konflikt des Trauerredners mit dem Gesetz. Der Wiesbadener Kurier berichtet von einer Verurteilung zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung aus dem Juni 2019. Cran soll sich bei einem Auftritt einer rechtspopulistischen Organisation im Juli 2018 in einem Lied abwertend über dunkelhäutige Menschen und Muslime ausgelassen haben. Die Martin-Niemöller-Stiftung hatte hier Anzeige erstattet. Auch hier wurden laut Artikel direkt Rechtsmittel angekündigt. Das Verfahren dürfte vermutlich über alle Instanzen gehen.