Erstmalige Verurteilungen in Österreich – Bewährungsstrafen für gelbe «Ungeimpft»-Sterne

Zu Bewährungsstrafen von jeweils 15 Monaten wurden heute in Wien zwei Männer im Alter von 50 und 34 Jahren verurteilt, die sich bei einer Demo der österreichischen Pandemieleugner am 11. September letzten Jahres gelbe Sterne mit der Aufschrift „Ungeimpft“ angeheftet hatten. Die Sterne aus Filz waren den Abzeichen nachempfunden, wie sie Juden ab 1941 zwangsweise tragen mussten.
Die Verurteilung erfolgte wegen „gröblicher Verharmlosung von Völkermord und nationalsozialistischer Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ nach dem österreichischen Verbotsgesetz. Ende Januar hatte Der Standard berichtet, dass es – obwohl die Polizei bei Kundgebungen gegen die Träger solcher sogenannter Judensterne vorgehe – noch zu keiner Verurteilung gekommen war und zahlreiche Verfahren eingestellt wurden. Mit dem heutigen Schuldspruch dürfte somit zum ersten Mal auch in Österreich das öffentliche Tragen solcher Symbole in Verbindung mit dem Corona-Thema mit Strafe belegt worden sein, auch wenn die Rechtskraft noch aussteht.
Auch von Gerichten in Deutschland wird das Tragen zunehmend als Volksverhetzung geahndet.
Staatsanwalt und Richter zeigten Unmöglichkeit des Vergleichs auf
Staatsanwalt und Richter führten den Angeklagten und den Geschworenen mit zahlreichen Beispielen vor Augen, wie unmöglich der Vergleich von Juden unter NS-Herrschaft mit Ungeimpften heute letztendlich ist. Der Richter fragte etwa, ob Ungeimpfte einen zusätzlichen Vornamen annehmen müssten, keine Geimpften heiraten dürften und ob sich Juden vor Gericht gegen ihre Behandlung hätten wehren können.
Für den Staatsanwalt war der Judenstern dann auch Teil des Vernichtungswillens des NS-Regimes und der Unterschied zu heute entspreche etwa dem zwischen dem Kahlenberg bei Wien und dem Mount Everest. Er wandte sich auch dagegen, die „infantilisierenden Erklärungen“ von Unbedarftheit und ehrlicher Sorge vor 2G am Arbeitsplatz, die die beiden erwachsenen Angeklagten anboten, zu akzeptieren. Das Urteil der Geschworenen fiel dann auch einstimmig aus.