Jahresrückblick II: Geistige Brandstifter, Verschwörungsideologen und politische Feinde der Demokratie – Zerstrittene AfD, behördlich geboosterte Impfgegner und viel Arbeit für die Gerichte

Die AfD in Bayern bleibt die wichtige politische Bedrohung für die Demokratie westlicher Prägung. Daneben bekunden auch andere Szenen, wie etwa Verschwörungsideologen, ihre deutliche Ablehnung des gegenwärtigen politischen Systems.
Die AfD-Landtagsfraktion zeigte sich auch im Jahr vor der Landtagswahl zerstritten, was allerdings auf die Umfrageergebnisse keinerlei Einfluss hatte. Die Partei kann voraussichtlich 2023 wieder mit dem Einzug ins Maximilianeum rechnen. Dort dürften sich die Hauptprotagonisten des Streits wiedersehen. Mit Katrin Ebner-Steiner und Christoph Maier sicherten sich zwei Vertreter des Höcke-nahen Teils der Fraktion den Vorsitz in den Bezirken Niederbayern und Schwaben. Beide dürften damit Anspruch auf Platz 1 ihrer jeweiligen Bezirkslisten erheben, was im bayerischen Wahlsystem zwar keine Garantie für den Einzug bietet, aber die größtmögliche Absicherung. Ihr Gegenspieler Franz Bergmüller dürfte von dem erhöhten Zuspruch für die AfD profitieren. 2018 zogen mit ihm und Andreas Winhart beide Rosenheimer Kandidaten in den Landtag ein.

Zum Jahresbeginn wirkte sich noch die Chataffäre um Umsturzpläne in einer der AfD-Telegramgruppen negativ auf die Fraktion auf. Die demokratischen Fraktionen im Ausschuss für Bildung und Kultus forderten den Ausschluss der Abgeordneten Anne Cyron, die im Chat eindeutige, aber nicht strafbare Aussagen in Richtung Umsturz traf. Weil sich der Vorsitzende des Ausschusses, AfD-Politiker Markus Bayerbach noch in Widersprüche zu seiner eigenen Beteiligung in den Kanal „Alternative Nachrichten Bayern“ verstrickte, wählten ihn die demokratischen Vertreter Anfang Januar 2022 gegen die zwei AfD-Stimmen ab.

Die AfD kündigte Klage gegen das Procedere an, die nicht weiterverfolgt wurde, denn Bayerbach ist nach seinem Austritt aus Partei und Fraktion Mitte März fraktionsloses Mitglied des Landtages und damit nicht mehr im Ausschuss vertreten. Der Pädagoge vollzog den Austritt parallel mit dem Unterfranken Christian Klingen, zum Zeitpunkt seines Hinwerfens Co-Fraktionsvorsitzender der AfD-Landtagsfraktion. Nach Markus Plenk verlor die AfD-Fraktion in Bayern schon zum zweiten Mal einen amtierenden Vorsitzenden durch Austritt.
Rassistische Anfrage von beiden Lagern
Nach dem Tod des 2021 aus der AfD ausgetretenen Niederbayern Josef Seidl rückte im Februar der Passauer Zahnarzt Oskar Atzinger in den Landtag nach. Er verstärkte das Lager um die Höcke-Vertraute Ebner-Steiner, was nach dem Austritt von Klingen / Bayerbach der früheren Fraktionsvorsitzenden eine einfache Mehrheit gegenüber dem anderen Lager um den verbliebenen Vorsitzenden Ulrich Singer sicherte. Der schwäbische Jurist Singer sträubte sich bislang mit Satzungskniffen gegen die Wahl eines neuen Mitvorsitzenden aus dem Höcke-Lager.
Inhaltlich wäre es verfehlt, von einem radikalen und einem gemäßigten Lager zu sprechen. So fielen beide Seiten in 2022 mit rassistischen Anfragen auf. Gerd Mannes, stellvertretender Landesvorsitzender stellte Mutmaßungen auf, zu viele Verfassungsschutzmitarbeiter aus „islamischen Kulturkreisen“ wären diesem loyal näher und könnten so die Gefahren durch den Islamismus klein- und eine rechte Gefahr großschreiben. Er nannte in der Einleitung explizit die beiden Vize-Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Selen und Badenberg.

Ebner-Steiner wollte von der Staatsregierung wissen, ob ihr ein Zusammenhang zwischen Herkunft und Gewalttaten begünstigenden psychischen Erkrankungen bekannt sei. Das Staatsministerium des Inneren distanzierte sich in beiden Fällen von den Unterstellungen. Der AfD-Landtagsabgeordnete Ralf Stadler verlor nach einem rechtskräftigen Urteil seine Waffenbesitzkarte. Etliche andere Fraktionskollegen sollen sich zudem um einen Jagdschein bemüht haben. Der Landtagsabgeordnete Richard Graupner wurde in zweiter Instanz zu einer Geldstrafe von 14.850 Euro (90 Tagessätze zu 145 Euro) verurteilt. Er soll in seiner Zeit als Polizeihauptkommissar Informationen aus dem internen Polizeisystem an einen Bekannten weitergeleitet haben. Grauper will in Revision gehen. Vor dem Amtsgericht war er noch freigesprochen worden.
AfD Bayern nur mäßig erfolgreich beim Bundesparteitag
Nach dem von Höcke dominierten Bundesparteitag verlor die AfD Bayern mit Monica-Ines Oppel eines ihrer längsten Mitglieder. Die Juristin war lange Zeit im Schiedsgericht der Partei aktiv und entschied hier über Ordnungsmaßnahmen und Ausschlüsse. Mit Peter Boehringer schaffte es nur ein bayerischer Vertreter in den neuen Parteivorstand, immerhin als Stellvertreter des Duos Alice Weidel und Tino Chrupalla. Andere bayerische Kandidaten, wie etwa der Landtagsabgeordnete Ingo Hahn oder Gerrit Huy aus dem Bundestag fielen durch, obwohl sie zu Chrupallas Wunschteam gehörten. Vom AfD-Kreisverband München Nord (Vorsitz Petr Bystron) wurde der vieldiskutierte Antrag zur Streichung der vom Verfassungsschutz beobachteten Pseudo-Gewerkschaft „Zentrum Automobil“ von der Unvereinbahrkeitsliste der Partei eingebracht, der gegen den Willen von Weidel eine Mehrheit fand.

Auch auf Ebene des Landesverbandes machte die AfD mit Schreit Schlagzeilen. Aus Kostengründen wollte der Landesvorsitzende Stephan Protschka die Geschäftsstelle ins mittelfränkische Greding verlegen, wo die Landesparteitage stattfinden. Das passte aber einigen Parteimitgliedern nicht ins Selbstbild, abseits der Metropolen zu residieren. Ein Beschluss zwingt den Vorstand jetzt wieder zurück ins Münchner Umland. Der Streit mit einigen Mitarbeitern ging auch parallel vors Arbeitsgericht. Von Mobbing gegen von früheren angeblich gemäßigteren Vorständen eingestellte Mitarbeiter war auch die Rede. Der mit viel Geld veranstaltete Aktionstag gegen die Impfpflicht floppte mit etwa 300 Teilnehmenden am Königsplatz deutlich. Zudem musste sich die Partei noch mit Ermittlungen wegen eines vermeintlichen Hitler-Grußes durch Bystron herumärgern.
Zumindest konnte die AfD einen kleinen, aber womöglich unbedeutenden, Erfolg gegenüber dem Innenministerium verbuchen. Ähnlich wie schon im Verfahren der Bundespartei gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz erließ auch das Verwaltungsgericht München einen Hängebeschluss. Das Landesamt darf bis zur Entscheidung in der Hauptsache keine nachrichtendienstlichen Mittel gegen die AfD einsetzen und keine Öffentlichkeitsarbeit zu möglichen verfassungsfeindlichen Bestrebungen betreiben. Das Verwaltungsgericht betonte, dass dies keine inhaltliche Entscheidung sei.
Impfgegner mobilisieren zum Jahresbeginn
Die verschwörungsideologische Szene konnte vor allem zu Beginn des Jahres, als eine allgemeine Impfpflicht noch im Raum stand, viele Teilnehmer zu ihren Versammlungen mobilisieren. Besonders Schweinfurt und München standen wegen wilder Demos, bei denen es auch zu Angriffen auf Polizeibeamte und teilweise deren Fahrzeugen kam, im Fokus. In Regensburg ging eine Auseinandersetzung zum Nachteil eines Querdenkers aus. Die Sicherheits- und Versammlungsbehörden reagierten mit Allgemeinverfügungen gegen nicht vorher angezeigte Proteste und in einige Fällen mit Schnellverfahren. An manch einem Mittwoch wurden in der Münchner Fußgängerzone die Personalien von einer mittleren dreistelligen Anzahl an „Spaziergängern“ festgestellt und angezeigt. Erklärtes Ziel der Szenen war laut den Aussagen in Telegram-Gruppen auch, die Polizei zu überfordern, um an möglichst vielen Orten ohne Corona-Regeln demonstrieren zu gehen. In einigen Kommunen ging das sehr gut für sie auf, Auflagenverstöße wurden nicht geahndet.

In Erding etwa engte die dortige Polizeiführung den Platz der angezeigten Gegendemo zugunsten der nicht vorher angezeigten aber erwarteten „Corona-Spaziergänger“ ein und übernahm nach alibimäßiger Abfrage, ob sich denn ein Versammlungsleiter finde, selbst die Routenführung.An vielen Orten fühlte sich die solidarische Zivilgesellschaften von den Behörden gegängelt, während das Selbstvertrauen der Impfgegner und Verschwörungsideologen durch flächendeckendes Innovieren von Auflageverstößen und Entgegenkommen massiv geboostert wurde.
Kundgebung zum Nürnberger Kodex mit der erwarteten Grenzüberschreitung
Eine Großdemonstration Ende Januar am früheren Nürnberger Reichsparteitagsgelände floppte. Statt der erwarteten 20.000-30.000 Teilnehmenden kamen in der Spitze gerade ein Mal 4.000. Auch die zentrale Demonstration der Impfgegnerszene zum Jahrestag der Verabschiedung des Nürnberger Kodex, einer ethnischen Richtlinie für Mediziner als Antwort auf die Menschenversuche an KZ-Häftlingen in der Nazi-Zeit, blieb trotz bundesweiter Mobilisierung personell hinter den Erwartungen der Organisatoren zurück. Schlagzeilen machten die Versammlung deshalb, weil die Hauptrednerin und Überlebende der Shoah, Vera Sharav, die Impfstoffe gegen das Sars-Cov-2 Virus als Nachfolger des zur Ermordung der Juden eingesetzten Giftgases Zyklon B bezeichnete und die Welt wegen der Impfprogramme auf dem Weg in einen neuen Holocaust sah.

Die Versammlung wurde nicht abgebrochen. Wenige Tage nach der Versammlung bekannte ein Vertrauter Sharavs bei einer Versammlung in München, dass es genau die Absicht war, ihre Vita als Rammbock gegen die beginnende Strafverfolgung derjenigen einzusetzen, denen wegen ähnlicher Vergleiche oder angehefteten „ungeimpft“-Sternen ein juristisches Nachspiel droht. Auch Sharav wurde wegen ihrer Rede im Nachgang angezeigt. Bei der Kundgebung musste auch ein von der Polizei organisierter Rundgang für Fotografen abgebrochen werden, weil Teilnehmer die mit Maske arbeitenden Medienschaffenden attackierten. Folgen für die Versammlung hatte das keine.
Angriffe auf Medienschaffende
Auch kleinere Versammlungen blieben für Journalisten gefährlich. Der gravierendste Übergriff ereignete sich am Marienplatz am Rande einer Freiluft-Pressekonferenz des bayerischen Gesundheitsminister Holetschek, als ein von AfD- und Querdenken-Demos bekannter junger Mann einen Reporter des Bayerischen Rundfunk bedrängt und auch wiederholt körperlich angriff. Er hatte schon vorher einen Platzverweis bekommen, durfte aber aus Sicht der Polizei nach Ende der Pressekonferenz wieder auf den Platz und zu den noch arbeitenden Journalisten zurück. Bei einer Gerichtsverhandlung in anderer Sache wurde bekannt, dass der Angreifer zeitweise im Wochentakt neue Anklagen zugestellt bekam, die 2023 auf den jungen Mann zukommen dürften.

In Landsberg meldete die Augsburger Allgemeine Übergriffe auf ihre Reporter. In Fürstenfeldbruck bedrängte einer der Initiatoren der dortigen „Spaziergänge“ im April eine Fotografin der SZ und griff in die Kamera. Er wurde inzwischen in erster Instanz auch wegen seiner Vorstrafen zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 40 Euro verurteilt. Die Richterin ließ das Wegdrücken der Kamera bereits als Nötigung gelten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Hasstiraden gegen zwei Erdinger Journalisten, die über die dortigen Corona-Versammlungen berichtet hatten, brachten einem Mann eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 100 Euro ein. Im April versuchte ein Teilnehmer der „München steht auf“-Demo einer Journalistin das Handy zu entreißen. Bei der Demonstration 14 Tage später wurde er von der Angegriffenen erkannt und konfrontiert, worauf diese von anderen Teilnehmenden bedrängt wurde. In dem Getümmel verpasste der Täter einem zweiten Journalisten einen gezielten Faustschlag gegen den Kopf und verschwand in der Menge. Die Münchner Polizei, die die Demonstrationen zu dem Zeitpunkt nur mit Kräften zur Verkehrssicherung begleitete, hatte keine Beamten vor Ort, um den Täter zu stellen.
In Rosenheim kam es zu versuchten Übergriffen auf Fotografen. Bei einer anderen Gelegenheit wurde dort ein Mitglied der Jusos, der an einer Gegenveranstaltungen teilgenommen hatte, umringt und geschlagen. Das Verfahren gegen den mutmaßlichen Täter wurde mittlerweile eingestellt. Ermittlungen sah sich hier auch eine zweite Person ausgesetzt, die ein Video von den Angriffen an Medienvertreter weitergeleitet hatte.
Nach dem Selbstmord der österreichischen Ärztin Lisa-Maria Kellermayr wurde bekannt, dass ein 59-Jähriger aus Starnberg in Verdacht steht, Drohschreiben an die von Behörden und Verbandsvertretern im Stich gelassenen Medizinerin geschickt zu haben.
Auf der Suche nach einer Fälscherwerkstatt für Impfpässe stieß die Kriminalpolizei Neu-Ulm im Mai bei einem 23-Jährigen in Rettenbach auf jede größere Menge selbstgebauter Sprengkörper.
Gerichtliche Aufräumarbeiten
Querdenker und Anhänger von deren Narrativen verbrachten auch 2022 einige Zeit vor Gericht. Nicht immer ging es gut für sie aus. Helmut Bauer, Opfer der Szene im Raum Weiden, ging wegen nicht gelöschter Hass-Kommentare mit elf Monaten auf Bewährung aus einem Prozess. Zwei Jahre Haft ohne Bewährung erhielt die vor Gericht mit Reichsbürger-Thesen auftretende Ärztin Gudrun Stroer in erster Instanz für die Ausstellungen von Maskenbefreiungen ohne medizinische Indikation. Ihr Passauer Kollege Ronald Weikl konnte in der Berufungsverhandlung seine Bewährungsstrafe auf ein Jahr drücken und zudem ein partielles Berufsverbot und Geldstrafen abwenden, was von den Anhängern wie ein Freispruch gefeiert wurde.
Hans-Ulrich Mayr, Arzt und Stadtrat für die AfD in Altötting muss dagegen 16.000 Euro zahlen. Er hatte mehrfach Patienten ohne Maske behandelt und auch hochbetagte Senioren im Altenheim besucht. Das Urteil ist rechtskräftig. Der AfD-Funktionär und kurzzeitige Bundestagsabgeordnete Florian Jäger bekam für einen szenetypischen NS-Vergleich eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 60 Euro. Rechtsmittel wurden hier angekündigt. Neun Monate auf Bewährung plus 1600 Euro Geldauflage bekam ein Azubi, der bei einer Corona-Demo in Kempten zusammen mit seinem Vater (15 Tagessätze zu je 100 Euro) Polizisten attackiert hatte.
Im Februar wurde bekannt, dass das Oberste Bayerische Landgericht als Revisionsinstanz keine Rechtsfehler bei der Verurteilung des Bauunternehmers Peter Weber („Hallo Meinung“) feststellen konnte und die Geldstrafe von 24.000 Euro Geldstrafe (120 Tagessätze zu 200 Euro) wegen Beleidigung einer Gruppe um die Grünen-Bundestagesabgeordneten Tessa Ganserer damit in Rechtskraft erwuchs. Weil aber nicht alle verunglimpfen Personen einen Strafantrag gestellt hatten, wurde das Urteil auf 80 Tagessätze zu 200 Euro abgemildert.
Der auf den Philippinen wohnende Verschwörungsideologe Oliver Janich akzeptierte einen Strafbefehl der Generalstaatsanwaltschaft München über eine zehnmonatige Bewährungsstrafe, weshalb vorerst keine weiteren Bestrebungen von Seiten der deutschen Behörden bestehen sollen, ihn ausliefern zu lassen. Im Raum stehen soll allerdings eine Abschiebung durch die philippinischen Behörden. Markus Haintz hatte eine „#FreeJanich“-Demo ausgerechnet auf den 9. November gelegt, was viele angesichts der von Janich verbreiteten antisemitischen Verschwörungserzählungen als Provokation empfanden. Die geplante Demo in München floppte und wurde vorzeitig abgebrochen.
III.WEG: Vize soll ins Gefängnis
Die neonazistische Kleinstpartei konnte sich dieses Jahr in Bayern den Zugriff auf eine Immobilie sichern. In Schweinfurt wurde ihnen etwa zehn Minuten vom Hauptbahnhof ein kleines Ladenlokal vermietet. Laut Google residierte dort irgendwann davor auch mal ein Hundesalon. In den Räumlichkeiten soll sich kürzlich auch der erste bayerische Ableger der Jugendorganisation Nationalrevolutionäre Jugend (NRJ) für Franken gegründet haben.

Weniger erfolgreich verlief das Jahr auf der Straße. Zum „Heldengedenken“ nach Wunsiedel kamen dieses Jahr mit nur 120 Teilnehmenden so wenige Anhänger wie nie zuvor. Eine zweite Kundgebung an einem martialisch wirkenden Denkmal in der Stadt konnte verhindert werden. Die Beteiligung an den verschwörungsideologischen Corona-Demos brachte ein paar Aktivisten nur Verurteilungen wegen Verstößen gegen das Infektionsschutz- bzw. Versammlungsgesetz. Der stellvertretende Landesvorsitzende Karl-Heinz Statzberger, der erkennbar an der Plakatierung von „Hängt die Grünen“-Plakate im vergangenen Bundestagswahlkampf beteiligt war, erhielt dafür eine Freiheitsstrafe, die wegen Vorstrafen nicht mehr zu Bewährung ausgesetzt wurde. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Ähnlich erging es dem Münchner Islamhasser Michael Stürzenberger, der mit der Bürgerbewegung Pax Europa (BPE) durch Städte tourt und versucht, Muslime und Gegendemonstranten zu provozieren. Das Amtsgericht Hamburg verurteilte ihn zu sechs Monaten ohne Bewährung. Auch das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Über 32.000 Euro Geldstrafe für Chefarzt
Auch die Identitäre Bewegung beteiligte sich an Corona-Demos, aber nur gelegentlich mit eigenem Material. Die in München wohnende Aktivistin Annie Hunecke tritt bundesweit als Gesicht der verbliebenen IB-Gruppen in Erscheinung. Hinzu kam „Adrian“, ebenfalls Münchner, als „Vorzeige-Aktivist“ bei der Nord-Stream-2-Aktion in Mecklenburg-Vorpommern. Mindestens zwei Banneraktionen richteten sich gegen zwei CSD-Umzüge in Amberg und München, fielen aber kaum auf. In den sozialen Medien treten die Gruppen schon länger nicht mehr als IB auf, sondern nutzen regionale Bezeichnungen, gelegentlich mit Anspielungen auf Tradition und Herkunft.
Die Shoah-Leugnerin Marianne Wilfert wurde zu einer weiteren Haftstrafe verurteilt. Sie sitzt aktuell bereits in der JVA ein.
Das Bayreuther Klinikum trennte sich von einem seiner Chefärzte, nachdem dieser vom Amtsgericht Bayreuth wegen der Verbreitung nationalsozialistischer und antisemitischer Inhalte zu einer Geldstrafe von 140 Tagessätzen zu 230 Euro, also 32.200 Euro, verurteilt wurde.