Kategorie Kein Vergessen

Vor 90 Jahren: Milde Strafe für Adolf Hitler

Am 1. April 1924 – heute vor 90 Jahren – fällte der Volksgerichtshof in München das Urteil über die Anführer des Hitler-Ludendorff-Putsches vom 9. November 1923. Darin spiegelte sich die Sympathie damaliger Richter gegenüber reaktionären Straftätern wider und lieferte die Grundlage für einige der bedeutendsten „Was wäre, wenn“-Diskussionen. Unter Anwendung geltenden Rechts wäre die Weltgeschichte wohl anders verlaufen.

20. Dezember: 50 Jahre Auschwitzprozess in Frankfurt/Main

Am 20. Dezember ist der 50. Jahrestag des Beginns des Auschwitzprozesses in Frankfurt/Main. Dass die Mörder von Auschwitz erst 18 Jahre nach der Befreiung des Lagers angeklagt wurden, zeigt, wie schwierig es war, überhaupt über Auschwitz Gericht zu halten. Dass dies gelang, ist vor allem dem damaligen Hessischen Generalstaatsanwalt Fritz Bauer zu verdanken. Er trat im Nachkriegsdeutschland gegen alle Versuche, den Mantel des Schweigens über die Verbrechen der Nazis zu decken, für eine konsequente Verfolgung der Täter ein. Aber 50 Jahre nach Eröffnung des historischen Prozesses sind unzählige Verbrechen von Auschwitz, der «größten Menschen-Vernichtungs-Anlage aller Zeiten» (so der KZ-Kommandant Rudolf Höß in seinen autobiografischen Aufzeichnungen) noch immer ungesühnt.

Vor 70 Jahren – Der Aufstand von Sobibor

Am 14.Oktober 1943 – vor 70 Jahren – wagten jüdische Männer und Frauen im Vernichtungslager Sobibor einen Aufstand. In der Massenflucht, teilweise durch ein Minenfeld, gelang ca. zweihundert Menschen die Flucht aus der Todesfabrik. 47 überlebten den Krieg bis zur Befreiung. Mit Blick auf den ehemaligen Wachmann des Lagers, John Demjanjuk, musste zuletzt juristisch geklärt werden, wie weit sich auch diese Gruppe im Vernichtungsapparat strafbar gemacht hatte. Der Aufstand selbst zählt zu den wichtigsten Widerstandshandlungen jüdischer Männer und Frauen unter NS-Herrschaft.

Otto Wels: „Freiheit und Leben kann man uns nehmen, die Ehre nicht.“

Mit dem am 23. März 1933 in der Berliner Krolloper beschlossenen und am 24. März im Reichsgesetzblatt verkündeten „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“ war nach der „Reichstagsbrandverordnung“ die zweite rechtliche Grundlage für die nationalsozialistische Diktatur geschaffen worden, die Republik war abgeschafft. Dies schafften die Nazis mit den Stimmen der konservativen und bürgerlichen Parteien, einzig die sozialdemokratische Fraktion im Reichstag stimmte gegen das Gesetz, den gewählten kommunistischen Abgeordneten war es bereits nicht mehr möglich, an der Sitzung teilzunehmen. Weitere Ermächtigungsgesetze auf Länderebene folgten.