Für das erst am 31. Juli eröffnete «Nationale Kultur- und Begegnungszentrum» in München-Forstenried hat die Lokalbaukommission München ein Nutzungsverbot als Aufenthalts- und Versammlungsraum erlassen. Auf Grund der geplanten bzw. bereits durchgeführten Aktivitäten in den Räumen ergebe sich eine baurechtlich relevante Nutzungsänderung, für die keine Genehmigung vorliege. Akute Fragen des Brandschutzes, der Belüftung, der Lichtverhältnisse, der PKW-Stellplätze etc. begründeten eine Nutzungsuntersagung binnen weniger Tage. Damit können die frisch renovierten Räume in Zukunft gerade noch als Lager benutzt werden.