News aus Oberpfalz

Neonazi-Sendung FSN.TV: Ausstrahlung untersagt

Für den NPD-Funktionär Patrick Schröder herrscht erst einmal Funkstille. Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien untersagt mit sofortiger Wirkung die weitere Ausstrahlung seiner Online-Sendung FSN.TV.

Auch Derrick half Williamson nicht. Gericht bestätigt Strafe wegen Holocaustleugnung

Mit der Verwerfung der Berufung endete am 23.09.2013 die zweitägige Verhandlung gegen den ehemaligen Bischof der erzkonservativen Piusbruderschaft, Richard Williamson. Es bleibt bei einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen zu 20,- Euro. Die mittlerweile vierte Verhandlung in Regensburg samt Beweisaufnahme lieferte kaum neue Erkenntnisse, wohl aber neue Anekdoten.

Donnerstag: NPD marschiert in Regensburg auf – Wolbergs bricht Verwaltungs-Omerta

Wieder einmal sucht die NPD Regensburg heim. Doch dieses Mal kündigt die Stadt dies bereits im Vorfeld an. Bürgermeister Joachim Wolbergs hat bereits eine Gegendemonstration angemeldet. Grund für diese neue Informationspolitik: Hans Schaidinger und Gerhard Weber weilen in Urlaub.

Mit freundlicher Genehmigung von «regensburg-digital»

Regensburg: Neonazis holen sich nächste Abfuhr

Kurzfristig hatte das Kameradschaftsnetzwerk „Freies Netz Süd“ am Freitag, dem 10. Mai zu einer Demonstration in Regensburg aufgerufen. Anlass war die Verletzung eines mutmaßlichen Gesinnungsgenossen durch einen Messerstich im Rahmen eines Streits in einem Linienbus in den frühen Morgenstunden. Trotz einer geringen Mobilisierungszeit demonstrierten genug Regensburger Bürgerinnen und Bürger gegen den Aufmarsch, so dass dieser bereits nach wenigen Metern zum Stillstand kam.

Holocaustleugner Williamson (vorerst) erneut zu einer Geldstrafe verurteilt

Die Verharmlosung des nationalsozialistischen Massenmords an den europäischen Juden durch den ehemaligen Bischof der Piusbruderschaft Richard Williamson beschäftigt weiterhin die deutsche Justiz. Nach Aufhebung früherer Urteile durch das OLG Nürnberg wurde erneut vor der Amtsgericht Regensburg verhandelt. Auch nach dem neuen Urteil bleibt es bei einer – nun allerdings geringeren – Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 20 Euro. Die Einlegung von Rechtmitteln und somit weitere Verhandlungen gelten als sicher.