Der Bayerische Landtag kann weiterhin Mitglied im großen zivilgesellschaftlichen Bündnis gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus bleiben. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof wies am Mittwoch eine Klage der AfD-Landtagsfraktion ab. In der Verhandlung wurde die Fraktion von einem ehemaligen Rapper mit früherer Nähe zur Identitären Bewegung vertreten.