In den letzten Wochen fanden sich drei Akteure der extremen Rechten vor bayerischen Gerichten wieder. Ihnen wurden Verstöße gegen das Kunsturhebergesetz, das Sprengstoffgesetz und Beamtenbeleidigung vorgeworfen. Die Verurteilten sind alle keine Unbekannten. Es traf einen NPD-Bezirksvorsitzenden und den Verantwortlichen für die Seite des Freien Netz Süd.
Schlagwort Gerichtsverhandlung
Empfindliche Haftstrafen für zwei Neonazis nach Angriff auf dunkelhäutigen Helfer

Durch das Amtsgericht Passau wurde am Montag ein rassistischer Vorfall vom März 2013 zumindest strafrechtlich abgeschlossen. Zwei Neonazis hatten in Hauzenberg (Lkr. Passau) einen dunkelhäutigen Fußballspieler beleidigt und attackiert, der ihnen zuvor bei einer Autopanne geholfen hatte.
Szeneanwalt Nahrath «bringt Mandanten ins Gefängnis»

Mit sechs Monaten Freiheitsstrafe endete am 29.10.2013 die zweitägige Berufungsverhandlung gegen den 1946 geborenen Holocaustleugner Gerd Walther aus Zossen vor dem Landgericht Regensburg. In der ersten Instanz war er noch mit Bewährung davongekommen. Die Verteidigung hatte der Berliner Szeneanwalt Wolfram Nahrath übernommen.
Coburg: 3 Jahre 6 Monate Jugendstrafe für unbelehrbaren NSU-Fan

Fast dreißig Anklagepunkte, hauptsächlich rechtsextreme Schmierereien, legte die Staatsanwaltschaft Coburg einem 21jährigen aus Redwitz im Landkreis Kronach zur Last. Am Freitag, den 25.10.2013, wurde der junge Rechtsextremist in 22 Anklagepunkten schuldig gesprochen. Er gab sich im Rahmen der Untersuchungshaft und Verhandlung unbelehrbar und verherrlichte die Taten des NSU in einem Ausmaß, das selbst den erfahrenen Vorsitzenden Richter der großen Jugendkammer des Landgerichts schockierte.
Wegen Drohung mit dem Volksgerichtshof: Rechtsextremist Martin Wiese muss ins Gefängnis

Lange währte seine Freiheit nicht nach dem mehrjährigen Gefängnisaufenthalt wegen eines geplanten Bombenanschlags. Heute fand in Würzburg die Berufungsverhandlung gegen Martin Wiese (Freies Netz Süd) wegen Volksverhetzung, Bedrohung und Tragen von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen statt. Mit Todesurteilen durch einen «Volksgerichtshof» hatte er Journalisten gedroht. Das Verurteilung durch das Amtsgericht Gemünden wurde damit bestätigt, Martin Wiese muss wieder in den Knast: für ein Jahr und drei Monate.