Fast dreißig Anklagepunkte, hauptsächlich rechtsextreme Schmierereien, legte die Staatsanwaltschaft Coburg einem 21jährigen aus Redwitz im Landkreis Kronach zur Last. Am Freitag, den 25.10.2013, wurde der junge Rechtsextremist in 22 Anklagepunkten schuldig gesprochen. Er gab sich im Rahmen der Untersuchungshaft und Verhandlung unbelehrbar und verherrlichte die Taten des NSU in einem Ausmaß, das selbst den erfahrenen Vorsitzenden Richter der großen Jugendkammer des Landgerichts schockierte.
Schlagwort Gerichtsverhandlung
Wegen Drohung mit dem Volksgerichtshof: Rechtsextremist Martin Wiese muss ins Gefängnis

Lange währte seine Freiheit nicht nach dem mehrjährigen Gefängnisaufenthalt wegen eines geplanten Bombenanschlags. Heute fand in Würzburg die Berufungsverhandlung gegen Martin Wiese (Freies Netz Süd) wegen Volksverhetzung, Bedrohung und Tragen von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen statt. Mit Todesurteilen durch einen «Volksgerichtshof» hatte er Journalisten gedroht. Das Verurteilung durch das Amtsgericht Gemünden wurde damit bestätigt, Martin Wiese muss wieder in den Knast: für ein Jahr und drei Monate.
Auch Derrick half Williamson nicht. Gericht bestätigt Strafe wegen Holocaustleugnung

Mit der Verwerfung der Berufung endete am 23.09.2013 die zweitägige Verhandlung gegen den ehemaligen Bischof der erzkonservativen Piusbruderschaft, Richard Williamson. Es bleibt bei einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen zu 20,- Euro. Die mittlerweile vierte Verhandlung in Regensburg samt Beweisaufnahme lieferte kaum neue Erkenntnisse, wohl aber neue Anekdoten.
Holocaustleugner Williamson (vorerst) erneut zu einer Geldstrafe verurteilt

Die Verharmlosung des nationalsozialistischen Massenmords an den europäischen Juden durch den ehemaligen Bischof der Piusbruderschaft Richard Williamson beschäftigt weiterhin die deutsche Justiz. Nach Aufhebung früherer Urteile durch das OLG Nürnberg wurde erneut vor der Amtsgericht Regensburg verhandelt. Auch nach dem neuen Urteil bleibt es bei einer – nun allerdings geringeren – Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 20 Euro. Die Einlegung von Rechtmitteln und somit weitere Verhandlungen gelten als sicher.
Einschränkung der Pressefreiheit durch die Justiz?
Bei dem Prozess gegen zwei Neonazis in München wurden Journalisten von Anhängern der Angeklagten mehrfach attackiert. Als Konsequenz denkt der Amtsgerichtspräsident jetzt darüber nach, Film- und Fotoaufnahmen künftig zu untersagen. Alleine die Idee ist ein Armutszeugnis für den demokratischen Rechtsstaat sowie das Amtsgericht München.