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Paulchen-Panther-Lied: An Geschmacklosigkeit nicht zu übertreffen, aber nicht strafbar.

Mit Freisprüchen endete am Dienstag, den 2. Januar 2013 vor dem Amtsgericht München der Prozess gegen Norman Bordin und einen weiteren Mitangeklagten. Beiden wurde die Billigung von Straftaten nach § 140 II StGB vorgeworfen. Auf einer von ihm verantworteten Demonstration im Januar 2012 hatte der Mitangeklagte die im Video des NSU verwendete Melodie der Comicfigur Paulchen Panther abgespielt. Eine abschließende rechtliche Bewertung ist mit dem Freispruch aber nicht verbunden, vielmehr kommt es auf die Begleitumstände an, die in diesem Fall für die Rechtsextremisten sprachen.

Blamage in München. Pro Deutschland am Boden

Plakat von PRO Deutschland am Boden.

Als der Stellv. Kreisvorsitzende der islamfeindlichen Gruppierung «Pro Deutschland» Uwe Görler am Goetheplatz die Teilnehmer begrüßte und sich für das Kommen bedankte, stockte er bei dem Wörtchen «zahlreich». Zuschauer und auch Polizisten mussten schmunzeln. Zu sehr wich die vorher auf dem Computer erstellte Begrüßung von der Situation vor Ort ab. Gerade einmal 25 Sympathisanten waren dem Aufruf gefolgt. Im Schlepptau hatte man zudem etwa 10 Anhänger der NPD, von denen man sich abzugrenzen suchte. Dies erwies sich aber vornehmlich als Show der Funktionäre.