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«Typische Hinweise für Ausländerfeindlichkeit wie Bekennerschreiben fehlten»

Gleich vier Kriminalpolizisten des Polizeipräsidiums Mittelfranken gaben in der 13. Sitzung des bayerischen NSU-Untersuchungsausschusses am Dienstag, den 05. Feburar, Auskunft zu den Ermittlungsarbeiten anlässlich der Taten des NSU. Die Kernfrage, mit der sich die Abgeordneten beschäftigten, lautete dabei: Wieso suchte man erst so spät nach Neonazis als Täter?

„Der Untersuchungsausschuss wird in Bayern nicht viel verändern können…“

Ganze 15 Monate liegt die NSU-Enttarnung mittlerweile zurück. Doch was hat sich seither getan und welche Konsequenzen wurden gezogen – oder blieb doch alles, wie es war? Mit eben diesen und vielen anderen Fragen befasste sich am Samstag, den 02. Februar, eine Tagung unter dem Motto „Fünf NSU-Morde in Bayern – und alles bleibt, wie es ist?“ in Nürnberg.

Paulchen-Panther-Lied: An Geschmacklosigkeit nicht zu übertreffen, aber nicht strafbar.

Mit Freisprüchen endete am Dienstag, den 2. Januar 2013 vor dem Amtsgericht München der Prozess gegen Norman Bordin und einen weiteren Mitangeklagten. Beiden wurde die Billigung von Straftaten nach § 140 II StGB vorgeworfen. Auf einer von ihm verantworteten Demonstration im Januar 2012 hatte der Mitangeklagte die im Video des NSU verwendete Melodie der Comicfigur Paulchen Panther abgespielt. Eine abschließende rechtliche Bewertung ist mit dem Freispruch aber nicht verbunden, vielmehr kommt es auf die Begleitumstände an, die in diesem Fall für die Rechtsextremisten sprachen.