Auch in der 14. und 15. Sitzung beschäftigte sich der NSU-Untersuchungsausschuss im Bayerischen Landtag wieder mit der Frage, wieso erst so spät – und dann so ergebnislos – nach einem rassistischen Tatmotiv gesucht wurde. Insgesamt vier Zeugen gaben dazu Auskunft.
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«Typische Hinweise für Ausländerfeindlichkeit wie Bekennerschreiben fehlten»

Gleich vier Kriminalpolizisten des Polizeipräsidiums Mittelfranken gaben in der 13. Sitzung des bayerischen NSU-Untersuchungsausschusses am Dienstag, den 05. Feburar, Auskunft zu den Ermittlungsarbeiten anlässlich der Taten des NSU. Die Kernfrage, mit der sich die Abgeordneten beschäftigten, lautete dabei: Wieso suchte man erst so spät nach Neonazis als Täter?
„Der Untersuchungsausschuss wird in Bayern nicht viel verändern können…“

Ganze 15 Monate liegt die NSU-Enttarnung mittlerweile zurück. Doch was hat sich seither getan und welche Konsequenzen wurden gezogen – oder blieb doch alles, wie es war? Mit eben diesen und vielen anderen Fragen befasste sich am Samstag, den 02. Februar, eine Tagung unter dem Motto „Fünf NSU-Morde in Bayern – und alles bleibt, wie es ist?“ in Nürnberg.
«Ein rassistischer Tathintergrund konnte schnell ausgeschlossen werden»

Wieso scheiterten die Ermittlungen zu den fünf NSU-Morden in Bayern? Dieser Frage ging der NSU-Untersuchungsausschuss des Bayerischen Landtags in seiner Sitzung am Dienstag, den 22. Januar, nach. Außerdem gewährte ein Coburger Staatschutzbeamte Einblicke in seine Arbeit und den Umgang mit den Neonazis Tino Brandt (Thüringen) und Kai Dalek.
Paulchen-Panther-Lied: An Geschmacklosigkeit nicht zu übertreffen, aber nicht strafbar.

Mit Freisprüchen endete am Dienstag, den 2. Januar 2013 vor dem Amtsgericht München der Prozess gegen Norman Bordin und einen weiteren Mitangeklagten. Beiden wurde die Billigung von Straftaten nach § 140 II StGB vorgeworfen. Auf einer von ihm verantworteten Demonstration im Januar 2012 hatte der Mitangeklagte die im Video des NSU verwendete Melodie der Comicfigur Paulchen Panther abgespielt. Eine abschließende rechtliche Bewertung ist mit dem Freispruch aber nicht verbunden, vielmehr kommt es auf die Begleitumstände an, die in diesem Fall für die Rechtsextremisten sprachen.