Über das Verbot des Kameradschaftsnetzwerkes Freies Netz Süd wird vor Gericht entschieden. Das ist nun sicher. Bei den zuständigen Verwaltungsgerichten sind entsprechende Klagen eingegangen. Die Neonazis bitten derweil um Spenden.
Schlagwort Oberprex
«Besser zu spät als nie» – «Freies Netz Süd» wird verboten

Der Freistaat hat mit sofortiger Wirkung das neonazistische Kameradschaftsnetzwerk Freies Netz Süd verboten. Treffen dürfte die bayerischen Neonazis vor allem der Verlust ihrer Immobilie in Oberprex , die sie ebenso verlieren wie den «Final Resistance Versand». Wer sich dagegen von den Kadern noch strafrechtlich verantworten muss, ist fraglich. Für die inzwischen aufgebaute Ersatzorganisation der Ersatzorganisation erklärte sich der Freistaat nicht zuständig.
Innenminister Herrmann bestätigt 18 Rechtsrock-Konzerte in den letzten eineinhalb Jahren

In seiner Antwort auf die schriftliche Anfrage der beiden SPD-Abgeordneten Florian Ritter und Arif Tasdelen veröffentlicht das Bayerische Innenministerium eine Übersicht über die Konzerte, die der Staatsregierung im zweiten Halbjahr 2012 und dem Jahr 2013 bekannt wurden. Die Liste, die auch kleinere Veranstaltungen umfasst, ist aber – wie erwartet – nicht vollständig, auch wenn sie Konzerte enthält, die öffentlich bisher nicht wahrgenommen wurden.
Inhaberwechsel bei braunem Versand

Die beiden „Freies-Netz-Süd“-Führungskader Matthias Fischer und Tony Gentsch haben den Neonazi-Online-Shop „Final Resistance“ übernommen und betreiben ihn als Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) von ihrer Immobilie in Oberprex in Oberfranken aus.
Mit freundlicher Genehmigung von »blick nach rechts« übernommen
Wegen nicht-fristgerechter Anmeldung: Nazi-Event in Oberprex fällt ins Wasser

Ursprünglich sollte am Samstag, den 26. Januar, im oberfränkischen Oberprex die „Gründungsfeier 2013“ des neonazistischen „Urd-&-Skult“-Zusammenschlusses mit anschließendem Rechtsrock-Konzert stattfinden. Eine nicht-fristgerechte Anmeldung machte den Neonazis jedoch einen Strich durch die Rechnung – und führte zu einem Verbot durch die Gemeinde. Im Falle eines Verstoßes drohte dem Veranstalter ein hohes Bußgeld.